Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer so ab, daß eine Mindestdurchfahrbreite von drei
Metern verbleibt.
Bedenken Sie beim Parken in Kurven, dass Feuerwehrfahrzeuge einen größeren
Kurvenradius besitzen als ein PKW.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nie in Bereichen ab, die als Brandschutzzone,
Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehraufstellfläche gekennzeichnet sind.
In Verkehrsberuhigten Zonen sind häufig Sperrvorrichtungen wie Ketten,
Sperrpfosten oder Sperrbalken angebracht. Diese sind unbedingt freizuhalten.
Die Feuerwehr besitzt Schlüssel, um die Sperren zu öffnen,
doch wenn diese zugeparkt sind, müssen zeitraubende Umwege gefahren werden, oder
Fahrzeuge entfernt werden.
Die Feuerwehr kann nicht jedes Gebäude direkt anfahren, einige liegen etwas
entfernt von öffentlichen Verkehrsflächen. Um diese Gebäude zu erreichen, müssen oft
längere Strecken zu Fuß mit schweren
Einsatzgeräten zurückgelegt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Zugänge
eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben müssen.
Benutzen Sie diese Wege bitte nicht als Abstellflächen.
In Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo die Drehleiter nicht eingesetzt werden
kann, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden. Für Wohnbereiche mit über acht Metern
Fensterbrüstungshöhe müssen daher im Hof oder Garten Flächen vorhanden sein, wo tragbare
Leitern ungehindert aufgestellt werden können.